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Zuordnung
Rechtsgebiet:keine Ahnung
Sprache:de - Deutsch Deutsch
Einsatz:35 EUR
Bearbeitungszeit:36 Min.


Rechtsfrage
Betreff:Wohnrecht
Dateien:0 Dateien
Rechtsfrage:
02.06.10, 17:24
Hallo,

meine Eltern haben vor 17 Jahren ein Haus gekauft, in dem eine ältere Dame mit lebenslangen unentgeltlichen Wohnrecht lebt, welches im Grundbuch eingetragen ist. Dieses Haus wird seit über 46 Jahren mit Holzöfen beheizt. Nun fordert die Dame den Einbau einer Heizungsanlage. Sind wir verpflichtt eine einzubauen?
Besteht grundsätzlich eine Modernisierungspflicht oder nur eine Instandhaltungspflicht?

Weiterhin hat sie ohne Erlaubnis zwei Bäume gefällt. Haben wir Anspruch auf Sachadensersatz?
Antwort:
02.06.10, 17:37
Rechtsanwalt verliehen in Deutschland; Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla mehr
Rechtsanwaltskanzlei
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, DEU
Tel.: 0471/140-241 Fax: 0471/140-244
wampner@gmx.de
Sprachen: Francais Español English Deutsch
Rechtsgebiete: Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Generelle Themen, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei

Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Frage sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:

Die Bäume gehören rechtlich dem Grundstückseigentümer, also ihnen. Das Fällen der Bäume stellt nicht nur eine strafbare Sachbeschädigung gemäß Paragraph 303 Strafgesetzbuch dar, sondern begründet auch eine Schadensersatzpflicht.

Der Schadensersatzanspruch ergibt sich aus Paragraph 823 Abs. 1 BGB.

Sofern bei der Einräumung des Wohnrechts der älteren Dame nicht zugesichert worden ist, dass Modernisierungsmaßnahmen, etwa wie der Einbau einer Heizungsanlage durchgeführt werden soll, hat diese auch grundsätzlich keinen Anspruch darauf.

Es müssen also lediglich Instandhaltungsmaßnahmen, grundsätzlich jedoch keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Bei Bedarf fragen Sie gerne nach.

Ich hoffe Ihre Frage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag !




Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/57774

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