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Zuordnung
Rechtsgebiet:Mietrecht
Sprache:de - Deutsch Deutsch
Einsatz:25 EUR
Bearbeitungszeit:8 Min.


Rechtsfrage
Betreff:Untervermietung - Mietzusage/-absage
Dateien:0 Dateien
Rechtsfrage:
26.04.10, 15:48
Folgender Sachverhalt:

Wir wollen unser Haus untervermieten, da wir ein Haus gekauft haben und gegenseitig auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet haben.

Nach Besichtigung des Hauses durch einen Interessenten und Aufklärung des Interessenten über die Mietbedingungen (Mietpreis, Fristen u.dgl.), hat dieser zunächst einmal konkretes Interesse gezeigt und wir haben vereinbart, dass er sich zeitnah meldet, um uns mitzuteilen, ob er das Objekt anmieten will oder nicht. Da der potenzielle Mieter den Wunsch hatte schon in 6 Wochen in das Haus einzuziehen, baten wir um baldige Information, damit wir wiederum mit dem Verkäufer unseres neuen Hauses eine Vereinbarung treffen können den Termin vorzuverlegen (im Kaufvertrag des neuen Hauses wurde 30.09.2010 ) vereinbart.

Am nächsten Tag hat der Mieter mündlich zugesagt (telefonisch von der Frau und persönlich vom Mann, der auch unseren Mietvertrag vorgelegt bekam und durchgelesen hat) und wir haben nun unsererseits alles mögliche unternommen, um den gewünschten Termin möglich zu machen, was uns letztendlich gelang.
In einer Email hat der Mieter auch noch mal konkret seinen Wunsch das Haus zu mieten kund getan.

Nach Übermittlung des Mietvertrages, 2 Wochen nach Besichtigung, kam es zu nicht nachvollziehbaren Diskussionen, um den Mietvertrag. Dieser wurde dann von uns, auf Wunsch des Mieters geändert (der gleiche Mietvertrag den wir mit dem Bauträge haben + Zusatzvereinbarung).

Nach einer weiteren Woche hat nun der Mieter trotz mündlicher Zusage und bereits übermittelter Schufa Auskunft und Gehaltsnachweise, gesagt, er werde das Objekt nicht anmieten wegen Mängel, was in keinster Weise nachvollziehbar ist. (Das Haus ist 2 Jahre alt!)

Für uns ist jetzt natürlich ein erheblicher Schaden entstanden, da wir weitere Besichtigungstermine abgesagt haben, in diesem Zeitraum keine weiteren Mieter gesucht haben und unsererseits durch den vorverlegten Termin jetzt verpflichtet sind wesentlich füher (Juni statt September) ins neue Haus einzuziehen und dadurch den finanziellen Doppelbelastungen ausgesetzt sind.

Meine Frage ist jetzt, ob Rechtsmittel in diesem Fall Aussicht auf Erfolg haben. Und was hier der Ratschlag ist.

Vielen Dank und Freundliche Grüße
Antwort:
26.04.10, 15:48
Rechtsanwalt Karlheinz Roth mehr
Anwaltskanzlei Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, DEU
Tel.: 040/31797380 Fax: 040/31797380
info@kanzlei-roth.de
Sprachen: English Deutsch
Rechtsgebiete: Zivilrecht, Vertragsrecht, Transportrecht, Strafrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Internetrecht, Internetauktionen, Erbrecht, Baurecht, Ausländerrecht
http://www.kanzlei-roth.de


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Nach Ihrem Sachvortrag ist bereits ein vorvertragliches Schuldverhältnis entstanden.
Wenn der potenzielle Mieter aus nicht nachvollziehbaren Gründen zurückrudert, ist dies sicherlich möglich, kann aber Schadenersatzansprüche Ihrerseits auslösen.

Um dies rechtssicher beurteilen zu können, bleibt Ihnen keine Wahl als einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.




Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -

Rechtsanwaltskanzlei K. Roth
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
Tel. 040/317 97 380
Fax: 040/31 27 84
Johannisbollwerk 20
20459 Hamburg
Nachfrage:
26.04.10, 16:09
von Fragesteller
Zwei Frage noch: Wodurch wurde das vorvertragliche Schuldverhältnis begründet? und
welche Schadensersatzansprüche können hier geltend gemacht werden?

Vielen Dank & Freundliche Grüße
Antwort auf
die Nachfrage
:
26.04.10, 16:17
Rechtsanwalt Karlheinz Roth mehr
Anwaltskanzlei Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, DEU
Tel.: 040/31797380 Fax: 040/31797380
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Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrem Sachvortrag hat der Mieter mündlich zugesagt, so dass hierin das Schuldverhältnis zu sehen ist.

Auch hierzu haben Sie bereits vorgetragen. Durch den früheren Einzug ins Haus entsteht Ihnen in finanzieller Hinsicht Doppelbelastungen, die im Falle des Nichtrücktritts des Mieter nicht entstanden wären.


Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth

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