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| Question | | Subject: | Kündigung bei der Deutschen Telekom |  | | Files: | 0 Files |  | Question: 11.04.10, 14:47 | Sehr geehrte Damen und Herren,
wir kündigten fristgerecht bei der Telekom unseren Komplettanschluß und bekamen per 01.03.2010 die schriftliche Kündigungsbestätigung.
Nach unserer Kündigung suchten wir uns einen neuen Anbieter, der gleichzeitung einen Portierungsantrag für unsere Telefonnummer, zur Mitnahme an die Telekom stellte. Dies geschah am 15.02.2010. Dies wurde uns bestätig mit dem Vermerk: "Der gekündigte Anschluss wird zu dem Termin der tatsächlichen Schaltung im Laufe dieses Tages zu dem aufnehmenden Teilnehmernetzbetreiber geschaltet."
Von unserem neuen Netzbetreiber erfuhren wir dann, dass die Telekom den Anschluss erst ein Jahr später frei gibt, da wir mit ihr noch ein Jahr im Vertragsverhältnis stehen.
Meine Frage- Ist es richtig, dass ein nachträglicher Portierungsauftrag die bestehende Kündigungsbestätigung aufhebt und der Vertrag automatisch noch ein Jahr länger läuft? Muß ich bei der Rufnummermitnahme ebenfalls eine Kündigungsfrist einhalten? Wenn ich den Portierungsauftrag zurückziehe, ist die Kündigung per 01.03.2010 dann rechtskräftig? Wie verhalten wir uns in dieser Sache richtig?
Wir bedanken uns im Voraus recht herzlich für Ihre Bemühungen |
 | Answer: 11.04.10, 14:53 | Rechtsanwalt verliehen in Deutschland; Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla more Rechtsanwaltskanzlei | | Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, DEU | | Tel: 0471/140-241 Fax: 0471/140-244 |
| wampner@gmx.de |
Languages: |
| Fields of law: Civil Law, Commercial Law, Competition Law, General Topic, Family Law, Inheritance Law, Work law |
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Sofern die Kündigung zugegangen ist,wird dies wirksam.Die Rücknahme der Kündigung durch die Gegenseite ist also nicht möglich.Auch kann der Portierungsantrag nicht als Neuabschluss gewertet werden. Normalerweise muss der Portierungsauftrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden,zumindest nicht in Bezug auf den alten Vertragspartner. Gegebenenfalls enthält Ihr Altvertrag eine Ausnahme,weshalb Sie dort bitte nachschauen sollten. Sofern Sie fristgerecht gekündigt haben,sind Sie aus dem Vertag raus.Sollte man Sie dennoch nicht aus dem Vertrag lassen,so sollten Sie einen Ykollegen vor Ort beauftragen.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur.Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt |  | Grade: 11.04.10, 16:27 | from Questioner
very good
Wir waren sehr zufrieden und sind froh trotz unseriöser Machenschaften der Deutschen Telekom im Recht zu sein. |  |
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